Rechtsprechung
ArbG Trier, 07.01.2010 - 3 Ca 937/09 |
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- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 Abs 1 KSchG, § 23 Abs 1 KSchG, § 14 Abs 1 TzBfG, § 14 Abs 2 S 2 TzBfG
Zusammenrechnung von Beschäftigungszeiten bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit gleichzeitiger Wiedereinstellungszusage und relativ zeitnaher Wiedereinstellung zu unveränderten Arbeitsbedingungen - Erfordernis eines Sachgrundes bei späterer Befristung bzw. ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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- BAG, 16.03.2005 - 7 AZR 289/04
Befristung - Schriftform - Konkurrentenklage
Auszug aus ArbG Trier, 07.01.2010 - 3 Ca 937/09
Hierfür bedarf es jedoch eines Sachgrundes im Sinne von § 14 Abs. 1 TzBfG, da bis zu diesem Zeitpunkt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, im vorliegenden Falle sogar ein weiteres befristetes Arbeitsverhältnis vom 22.04.2008 bis 05.01.2009 und damit ein "Zuvor-Arbeitsverhältnis" im Sinne von § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG, bestand (vgl. zum dann gegebenen Erfordernis eines Sachgrundes BAG 01.12.2004 NZA 2005, 575, 577; 16.03.2005 NZA 2005, 923, 925 f.;… ErfK/Müller-Glöge, 10. Aufl. 2010, § 14 TzBfG Rn. 122 f.).Zwar muss ein solcher, damit in jedem Falle erforderlicher Sachgrund dem Arbeitnehmer gegenüber nicht erwähnt oder ihm zur Kenntnis gelangt sein, sondern lediglich objektiv vorliegen (BAG 16.03.2005 NZA 2005, 923, 926;… KR/Lipke, 9. Aufl. 2009, § 14 TzBfG Rn. 77).
Zwar genügt es nach der Rechtsprechung des BAG zur Rechtfertigung einer Befristung auch, wenn der Arbeitgeber den betreffenden Arbeitsplatz erst in der Zukunft mit einem anderen Arbeitnehmer dauerhaft besetzen will, mit dem er bereits vertraglich gebunden ist (BAG 13.10.2004 NZA 2005, 401, 404; 16.03.2005 NZA 2005, 923, 926), oder wenn er die Stelle mit einem eigenen Auszubildenden nach Beendigung dessen Berufsausbildung besetzen will (BAG 06.11.1996 NZA 1997, 1222, 1223).
- BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 198/04
Befristung - Schriftform - Bestätigung
Auszug aus ArbG Trier, 07.01.2010 - 3 Ca 937/09
Hierfür bedarf es jedoch eines Sachgrundes im Sinne von § 14 Abs. 1 TzBfG, da bis zu diesem Zeitpunkt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, im vorliegenden Falle sogar ein weiteres befristetes Arbeitsverhältnis vom 22.04.2008 bis 05.01.2009 und damit ein "Zuvor-Arbeitsverhältnis" im Sinne von § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG, bestand (vgl. zum dann gegebenen Erfordernis eines Sachgrundes BAG 01.12.2004 NZA 2005, 575, 577; 16.03.2005 NZA 2005, 923, 925 f.;… ErfK/Müller-Glöge, 10. Aufl. 2010, § 14 TzBfG Rn. 122 f.). - BAG, 13.06.2007 - 7 AZR 700/06
Befristung - Schriftform - Arzt in der Weiterbildung
Auszug aus ArbG Trier, 07.01.2010 - 3 Ca 937/09
Auch wenn die Parteien eine bereits mündlich getroffene Befristungsabrede später lediglich formwirksam bestätigen (also nicht eigenständig begründen) wollen, bedarf es jedenfalls dann eines Sachgrundes, wenn sie diese Bestätigung wie hier erst nach der tatsächlichen Arbeitsaufnahme durch den Arbeitnehmer vereinbaren, da auch in diesem Falle für den Zeitraum der erfolgten Arbeitsaufnahme bereits ein "Zuvor-Arbeitsverhältnis" im Sinne von § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG begründet worden ist (vgl. BAG 13.06.2007 NZA 2008, 108, 109;… ErfK/Müller-Glöge, § 14 TzBfG Rn. 122).
- BAG, 13.10.2004 - 7 AZR 218/04
Befristung - Vorbehalt - Sonstiger Sachgrund
Auszug aus ArbG Trier, 07.01.2010 - 3 Ca 937/09
Zwar genügt es nach der Rechtsprechung des BAG zur Rechtfertigung einer Befristung auch, wenn der Arbeitgeber den betreffenden Arbeitsplatz erst in der Zukunft mit einem anderen Arbeitnehmer dauerhaft besetzen will, mit dem er bereits vertraglich gebunden ist (BAG 13.10.2004 NZA 2005, 401, 404; 16.03.2005 NZA 2005, 923, 926), oder wenn er die Stelle mit einem eigenen Auszubildenden nach Beendigung dessen Berufsausbildung besetzen will (BAG 06.11.1996 NZA 1997, 1222, 1223). - BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 909/95
Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwangeren Arbeitnehmerin
Auszug aus ArbG Trier, 07.01.2010 - 3 Ca 937/09
Zwar genügt es nach der Rechtsprechung des BAG zur Rechtfertigung einer Befristung auch, wenn der Arbeitgeber den betreffenden Arbeitsplatz erst in der Zukunft mit einem anderen Arbeitnehmer dauerhaft besetzen will, mit dem er bereits vertraglich gebunden ist (BAG 13.10.2004 NZA 2005, 401, 404; 16.03.2005 NZA 2005, 923, 926), oder wenn er die Stelle mit einem eigenen Auszubildenden nach Beendigung dessen Berufsausbildung besetzen will (BAG 06.11.1996 NZA 1997, 1222, 1223). - LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2007 - 10 Sa 1945/06
Zugang - Kündigungsschreiben - Einwurfschreiben - abgestufte Darlegungs- und …
Auszug aus ArbG Trier, 07.01.2010 - 3 Ca 937/09
Daher hätte es am Beklagten gelegen, insoweit weitere Nachforschungen anzustellen, konkretisierten Sachvortrag zu halten und diesen auch unter Beweis zu stellen (vgl. hierzu LAG Berlin-BrandenZ 12.03.2007 - 10 Sa 1945/06).